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Hebebühnen, Arbeitsbühnen & Verladeeinrichtungen

Die regelmäßige Prüfung von Hebebühnen, Arbeitsbühnen sowie Verladeeinrichtungen ist für den Betreiber gesetzlich verpflichtend. Die Prüfung dient dem Schutz der Mitarbeiter, die unter schwebenden Lasten arbeiten bzw. mit diesen Einrichtungen in die Höhe fahren. Die rechtliche Grundlage bilden unter anderem der DGUV Grundsatz 308-002 sowie die Betriebssicherheitsverordnung. Im Rahmen der Prüfung kommen je nach Art weitere DGUV-Informationen, Grundsätze oder Regeln zur Anwendung. Die Prüfung muss in Abständen von längstens einem Jahr stattfinden, bei sehr hoher Beanspruchung müssen die Prüfintervalle gegebenenfalls verkürzt werden. Sie können selbstverständlich selbst entscheiden, ob wir nur die Prüfung durchführen sollen oder ob weitere Dienste wie z. B. das Abschmieren beweglicher Teile oder eine Reinigung gewünscht sind.
Ihr Fachpartner rund um die Prüfung & Reparatur. Alles aus einer Hand…..
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Diese grafische Zusammenstellung wurde mithilfe von KI erstellt und dient der allgemeinen Übersicht..