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Hebebühnen, Arbeitsbühnen & Verladeeinrichtungen
Die regelmäßige Prüfung von Hebebühnen, Arbeitsbühnen sowie
Verladeeinrichtungen ist für den Betreiber gesetzlich verpflichtend.
Die Prüfung dient dem Schutz der Mitarbeiter, die unter schwebenden Lasten
arbeiten bzw. mit diesen Einrichtungen in die Höhe fahren.
Die rechtliche Grundlage bilden unter anderem der DGUV Grundsatz 308-002
sowie die Betriebssicherheitsverordnung. Im Rahmen der Prüfung kommen je
nach Art weitere DGUV-Informationen, Grundsätze oder Regeln zur Anwendung.
Die Prüfung muss in Abständen von längstens einem Jahr stattfinden, bei sehr
hoher Beanspruchung müssen die Prüfintervalle gegebenenfalls verkürzt
werden.
Sie können selbstverständlich selbst entscheiden, ob wir nur die Prüfung
durchführen sollen oder ob weitere Dienste wie z. B. das Abschmieren
beweglicher Teile oder eine Reinigung gewünscht sind.
Ihr Fachpartner rund um
die Prüfung & Reparatur.
Alles aus einer Hand…..
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Diese grafische Zusammenstellung
wurde mithilfe von KI erstellt und dient
der allgemeinen Übersicht..