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Prüfung von Tür- und Toranlagen nach ASR A1.7

Gewerblich genutzte kraftbetätigte Tür- und Toranlagen müssen ausnahmslos nach ASR A1.7 einer jährlichen, sicherheitstechnischen Prüfung mit Schließkraftmessung durch einen Sachkundigen unterzogen werden. Die aktuell gültigen Normen inkl. Schließkraftmessung für diese Anlagen sind DIN EN 12453 (Tore) und DIN EN 16005 (Türen), sie definieren die Standards. Zudem gilt für alle gewerblich genutzten Anlagen in Deutschland die deutsche Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie die DGUV Information 208-022 (Türen & Tore). Wir führen gerne für Sie diese Prüfung durch und erstellen ein aussagekräftiges Prüfprotokoll. Die regelmäßige Überprüfung dieser Tür- und Toranlagen dient der Sicherheit der Personen, die diese Anlagen nutzen. Hierbei ist es egal, ob es sich um Arbeitnehmer oder vielleicht Besucher Ihres Ladengeschäfts handelt. Sie können selbstverständlich selbst entscheiden, ob wir nur die Prüfung durchführen sollen oder ob weitere Dienste wie z. B. das Abschmieren beweglicher Teile oder eine Reparatur gewünscht sind.
Ihr Fachpartner rund um die Prüfung & Reparatur. Alles aus einer Hand…..
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