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DGUV Vorschrift 3

Als Unternehmen sind Sie verantwortlich, die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen und Ihre elektrischen Betriebsmittel regelmäßig durch eine befähigte Person einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen. Je nach Fehlerquote können die Prüffristen angepasst werden. Sie erhalten für jeden Prüfling ein aussagekräftiges Protokoll. Gerne erinnern wir Sie rechtzeitig vor Ablauf der aktuellen gültigen Prüfung an den Termin. Die regelmäßige Überprüfung elektrischer Arbeitsmittel dient der Sicherheit des Arbeitnehmers, um Unfällen vorzubeugen. Im ungünstigsten Fall könnte Ihnen nach §26 BetrSichV eine Straftat angelastet werden. Wir prüfen elektrische Arbeitsmittel wie EDV Equipment, elektronische Handwerkzeuge, Ladegeräte, Wasserkocher, Kaffeeautomaten und vieles mehr was einen Netzstecker besitzt.
Ihr Fachpartner rund um die Prüfung & Reparatur. Alles aus einer Hand…..
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