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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma OPS Service, Oliver Spies für Prüfungstätigkeiten und Reparaturen sowie individuell
vereinbarte Dienstleistungen zwischen OPS Service und dessen Auftraggeber bzw. Kunde.
§ 1. Allgemeines
1.1 Anmerkung
OPS Service ist speziell in den Bereichen des Elektroprüf – und Reparaturservice gemäß DGUV (vormals DGUV V3),
UVV und VDE0701-0702 für elektrische Betriebsmittel sowie für die Prüfung, Wartung und Reparatur von Batterien tätig.
1.2 Anpassungen
Sollten aufgrund von gesetzlichen Änderungen oder Richtlinien/Normen einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unzulässig oder unwirksam werden, behält sich OPS Service das Recht vor, die unzulässig oder unwirksam gewordenen Änderungen
in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen den gesetzlichen oder durch sonstige Auflagen geänderten Regelungen anzupassen.
1.3 Abtretungen
OPS Service ist berechtigt, die Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen abzutreten.
1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen
Widersprechen sich die AGB von OPS Service und die AGB des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen, wie sie zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses bestanden. Sämtliche mit OPS Service geschlossenen Verträge liegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungen
zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware/Dienstleistung oder Beginn der Ausführung der beauftragten Leistung
gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichende AGBs, die vom Auftraggeber gestellt werden,
entfalten keine Wirkung, solange nicht zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich deren Geltung vereinbart worden ist.
§ 2. Vertragsschluss
2.1 Vertragspartner
Ihr rechtsgültiger Vertragspartner ist die Firma OPS Service, Oliver Spies.
2.2 Angebot und Annahme
Ein Vertrag mit OPS Service kommt durch ein Angebot, Angebotsannahme bzw. Beauftragung in schriftlicher oder mündlicher Form
der jeweiligen Parteien zustande. Die Annahme eines Angebots durch OPS Service kann nur schriftlich erfolgen. Wird ein Angebot
seitens OPS Service ohne definierte Angebotsbindungsdauer abgegeben, so gilt eine Angebotsbindefrist von 2 Wochen ab Eingang
beim Kunden. Wenn Aufträge beim Kunden abgewickelt wurden, so darf OPS Service den Auftraggeber als Referenz angeben.
§ 3. Geltungsbereich des Rechtsgeschäftes
Die Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und des öffentlich-rechtlichen
Sondervermögens im Sinne des §310 Abs. 1, BGB sowie Unternehmen. Wir behalten uns bei Erstbestellungen das Recht vor
Prüfung hinsichtlich des Kundenstatus durchzuführen.
Dies können Auskünfte aus der Schufa, Creditreform, Prüfung der Gewerbescheine o.ä. sein.
§ 4. Angebotsmodalitäten
Bei der Angebotserstellung wird die kalkulatorische Grundlage daraus gebildet, dass die Arbeiten beim Kunden zügig durchgeführt
werden können und die Geräte, Anlagen und Betriebsmittel bereitstehen, zugänglich sind, sowie sich in normaler Höhe,
2 Meter, d.h. ohne Steighilfe zu erreichen, befinden. Das Angebot, welches dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, basiert auf
der Informationsgrundlage des Kunden. Die Leistungsabrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Eine separate Berechnung
von Hotelkosten, Spesen, Auslöse, etc. erfolgt nicht. Eine entsprechende Prüfdokumentation erhalten Sie nach Abschluss aller
Prüfungsarbeiten in Papierform. Verzichtet der Auftraggeber auf die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, so werden Prüffristen
nach seinen Vorgaben hinterlegt und dokumentiert. OPS Service übernimmt keine Gewähr für nicht normgerecht ermittelte Prüffristen.
§ 5. Zahlungsmodalitäten
5.1 Preise
Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlich anfallenden Steuern und Abgaben. Der Abzug
von Skonto bedarf gesonderter Vereinbarung. Für den Inhalt einer solchen Vereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag oder die
schriftliche Bestätigung durch OPS Service erforderlich. Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart gilt das Zahlungsziel
von 10 Tagen netto ohne Abzug.
5.2 Rechnung
Rechnungsbeanstandungen durch den Kunden müssen innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich
erfolgen. Anderenfalls gilt die Rechnung durch den Kunden als vollumfänglich anerkannt. Nur mit Ansprüchen des Kunden, die von
OPS Service nicht bestritten wurden, die entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind, ist eine Aufrechnung gegen Forderungen
zulässig. Mit allen anderen Ansprüchen ist sie unzulässig. Teilrechnungen, Abschlagszahlungen sowie angemessene Kostenvorschüsse
können von OPS Service gestellt werden. Teilrechnungen müssen nicht zwingend als solche tituliert sein. Der Erhalt einer von
OPS Service gestellten Rechnung bedeutet nicht automatisch, dass OPS Service alle Leistungen vollumfänglich erbracht hat.
Bei längeren Lieferzeiten von Ersatzteilen wird OPS Service die Teilleistung auf Grundlage der bereits erbrachten Leistungen in
Rechnung stellen.
5.3 Schadensersatz
Sofern nicht vertraglich oder schriftlich aufgrund einer Individualvereinbarung etwas anderes vereinbart wird, gewährleistet der Kunde
von OPS Service, dass die Mitarbeiter von OPS Service an Werktagen in der Zeit von 7.00 Uhr – 17.00 Uhr, ihre Prüfleistungen beim
Kunden erbringen können. Hierbei müssen exemplarisch durch den Kunden Zugänge zu Räumen, Betriebsgeländen, Anlagen oder
Maschinen, etc. ermöglicht sein. Wird die oben genannte Tagesprüfzeit vom Kunden nicht gewährleistet und sind die Mitarbeiter von
OPS Service deshalb ohne eigenes Verschulden nicht in der Lage, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, kann die Wartezeit oder
bei totalen Entfall eine Ausfallpauschale in Höhe von 500 EUR verrechnet werden. Ergeben sich für OPS Service bzw. die Mitarbeiter
von OPS Service Wartezeiten (beispielweise, wenn die zu prüfenden Betriebsmittel noch in Benutzung sind und sich hierdurch eine
Verzögerung der Prüfleistung ergibt) oder Regiezeiten (beispielweise durch vom Kunden verlangte Sicherheitsunterweisungen,
Schulungen, etc.) fallen diese Regie- bzw. Wartezeiten nicht in den Verantwortungsbereich von OPS Service.
Solche Regie- und Wartezeiten werden als zusätzliche Arbeitszeit zu der angefallenen Arbeitszeit addiert und normal berechnet,
sofern es aus dem jeweiligen vorliegenden Angebot hierfür keine gesonderte Regelung gibt. Wird nach Vertragsschließung erkennbar,
dass der Anspruch auf Vergütung von OPS Service anhand mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (beispielweise
Insolvenzverfahren), so ist OPS Service nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und gegebenenfalls nach
Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag oder dessen fristloser Kündigung nach (§321 BGB) berechtigt.
5.4 Arbeitszeit
Die ausgewiesenen Preise beziehen sich auf normale Arbeitszeit und Arbeitsleistung. Für Nachtarbeit, Überstunden,
Sonn- und Feiertagsstunden, sowie für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen, werden die entsprechenden gesetzlichen Zuschläge
auf den Effektivlohn aufgeschlagen.
5.5 Vollmachten
Handelsvertreter sind von OPS Service berechtigt Aufträge von Kunden entgegenzunehmen – nicht jedoch Barzahlungen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt, erweitertes Pfandrecht
6.1
Eigentumsrecht
Das Eigentumsrecht an den eingebauten Aggregaten, Ersatz und Zubehörteilen verbleibt, soweit es vorbehalten werden kann, bis zur
restlosen Bezahlung beim Auftragnehmer. Wird der Reparaturgegenstand mit solchen Ersatz-oder Zubehörteilen des Auftragnehmers
verbunden und ist der Reparaturgegenstand als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Auftraggeber dem Auftragnehmer anteilmäßig
Miteigentum, soweit der Reparaturgegenstand ihm gehört.
6.2
Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen aus dem Reparaturvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen
Besitz gelangten Reparaturgegenstand des Auftraggebers zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten
Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Reparaturgegenstand im
Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 7. Haftung
OPS Service haftet im Übrigen für verursachte Schäden bei Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit, auch bei deren Erfüllungsgehilfen,
nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt für fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit
oder des Lebens. Sollten Sach- und Vermögensschäden aufgrund fahrlässiger Handlungsweise entstehen, haftet OPS Service sowie
deren Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch beschränkt auf die bei Vertragsschluss
vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden. Die Haftung von OPS Service ist im Übrigen ausgeschlossen. Wesentliche
Vertragspflichten, sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erst ermöglichen, wenn deren schuldhafte
Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
§ 8. Datenschutz/Geheimhaltung/Urheberrecht
8.1 Urheberrecht
An Visualisierungen, Kostenvoranschlägen oder etwaigen anderen Materialien, Dokumenten und Unterlagen, welche dem Kunden zur
Verfügung gestellt werden, behält sich OPS Service ihre Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor. Die von OPS Service zur
Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung bzw. Zustimmung durch OPS Service an Dritte
weitergegeben werden. Sollten Aufträge mit OPS Service und dem Kunden nicht geschlossen werden, sind die zur Verfügung
gestellten Unterlagen auf Verlangen von OPS Service unverzüglich und vollständig an OPS Service zurückzugeben.
8.2 Datenschutz
Von Unterlagen, welche an die OPS Service zur Durch- und Einsicht übermittelt werden, und die für die Durchführung der von
OPS Service zu erbringenden bzw. erbrachten Leistungen von Bedeutung sind, darf die OPS Service Abschriften für die
unternehmensinternen Akten erstellen und diese archivieren.
§ 9. Gerichtsstand
9.1 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Aschaffenburg / Bayern.
9.2 Anzuwendendes Recht
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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